Subaru Neuwagen Anschlussgarantie

Wir möchten, dass Sie an Ihrem neuen Subaru lange Freude haben. Dazu gehört, dass Sie sich auf allen Wegen sicher fühlen. Mit der Subaru Neuwagen-Anschlussgarantie sind Sie auch nach Ende der 5-Jahres-Garantie zuverlässig vor unerwarteten Reparaturkosten geschützt. Diese können Sie noch innerhalb der Neufahrzeuggarantie für 1, 2 oder sogar 3 Jahre bei Ihrem Subaru Partner abschließen.
 

  Leistungen, die sich auszahlen
• Umfassender Reparaturkostenschutz
• Liquiditätssicherung im Reparaturfall
• Europaweite Gültigkeit
• Hohe Planungssicherheit
• Wertsteigerung Ihres Fahrzeugs
• Keine finanziellen Vorleistungen im Garantiefall


Alle Details zu dieser Garantie entnehmen Sie bitte dem folgenden PDF:
  Neuwagen Anschlussgarantie

Kontaktformular

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
4 5 Jahre Vollgarantie bis 160.000 km. Optionale 3 Jahre Anschlussgarantie bis 200.000 km bei teilnehmenden Subaru Partnern erhältlich. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben daneben uneingeschränkt bestehen. 
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).

2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

3 Hierbei handelt es sich um ein Leasing-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.